Rechtsprechung
AG Hamburg-St. Georg, 16.07.2015 - 924 C 128/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Streit über Auffahrunfall oder Rückwärtsfahren
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Alleinhaftung des Auffahrenden bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08
Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden …
Auszug aus AG Hamburg-St. Georg, 16.07.2015 - 924 C 128/14
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. bspw. OLG Zweibrücken, BeckRS 2009, 18609 unter 2.2) gibt es einen Anscheinsbeweis dahingehend, dass in Konstellationen, in denen die beiden Fahrzeuge, die am Unfall beteiligt waren, gleichgerichtet und achsparallel standen sowie eine Zweidrittelüberdeckung der Fahrzeugfronten bestand, ein Anscheinsbeweis dahingehend anzunehmen ist, dass Auffahrverschulden allein beim Auffahrenden liegt.
- AG Buxtehude, 07.05.2021 - 31 C 44/21
Parkplatzunfall - Kollision eines zurücksetzenden Pkw mit dahinterstehenden Pkw
Dies abgesehen davon, dass der genannten Entscheidung (Urteil vom 16. Juli 2015, Aktenzeichen 924 C 128/14) nicht uneingeschränkt gefolgt werden kann.